Das Rauchen ist auf dem Gelände gestattet, in den Hallen nicht.

Folgende Gegenstände dürfen NICHT auf das Festivalgelände mitgenommen werden:

- Jegliche Waffen, erlaubt oder erlaubnispflichtig im Sinne des Waffengesetzes
(Messer ab 12cm stehende Klinge, Schlagstock, Reizgas, Schlagring, etc)
Diese Waffen sowie deren Träger werden unverzüglich der Polizei angezeigt!
- Gegenstände, die nicht unter das Waffengesetz fallen, von denen aber trotzdem eine Gefahr ausgeht (z.B. Küchenmesser, Taschenmesser, etc
- Professionelles Foto- und Filmequipment
- Medikamente in unüblichen Mengen bzw. nicht in Originalverpackung
- Brandbeschleuniger und Feuerwerkskörper, pyrotechnische Gegenstände
- Marker, Eddings, Filzstifte (ausgenommen Make Up)
- Tiere, ausgenommen Blindenhunde oder Diensthunde der Polizei
- Gassprühdosen, ätzende, brennbare färbende Substanzen oder Gefäße mit Substanzen, die die Gesundheit beieinträchtigen oder leicht entzündbar sind - Ausnahme: handelsübliche Taschenfeuerzeuge